Mein Fazit aus zwei Fach­gesprächen mit Bündnis 90/Die Grünen: Kreative sind system­relevant.

Die Bundestagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen hatte Vertreter der Kultur- und Kreativwirtschaft zum „Grünen Kreatvimpuls“ nach Berlin eingeladen, um gemeinsam (1.) Möglichkeiten der Förderung und (2.) Selbstorganisation sowie (3.) durchsetzbare Rechte und (4.) ökonomische Absicherung von (Solo-)Selbständigen zu erörtern. Hintergrund: Die Partei arbeitet gerade an einem Positionspapier zur Kultur- und Kreativwirtschaft.

Hier mein Bericht:
An den beiden nicht öffentlichen Fachgesprächen, die am Freitag, 23. September und am Montag, 26. September stattfanden, nahmen Branchenkenner aus unterschiedlichen Disziplinen teil überwiegend Freiberufler mit akademischem Hintergrund und Berufserfahrung. Zwei Schauspieler, mehrere Schriftsteller, Journalisten, eine Lektorin, einige Filmschaffende, Komponisten und ich, als Kommunikationsdesigner.

Begrüßt wurden wir von MdB Tabea Rößner (Fraktionssprecherin Medien, Kreativwirtschaft und Digitale Infrastruktur), die auch das fast achtstündige Programm moderierte.

http://tabea-roessner.de/2016/09/29/bericht-zu-den-fachgespraechen-kultur-und-kreativwirtschaft/

Jeder der vier o. g. Themenblöcke wurde mit Vorträgen eröffnet. Es sprachen Lisa Jopt (Schauspielerin Ensemble-Netzwerk), Christian Rost (Büro für urbane Zwischenwelten), Josephine Hage (Projektmanagerin und wissenschaftliche Dienstleisterin), Karsten Wenzlaff (Ikosom, Institut für Kommunikation in sozialen Medien), Lisa Basten (Filmschaffende, Soziologin) und Matthias Hornschuh (Komponist, Mediamusic).

Zu jedem Input gab es eine Diskussionsrunde mit den Gästen und den Teilnehmern aus der Fraktion, MdB Kerstin Andreae (Wirtschaft, Finanzen und Soziales), MdB Beate Müller-Gemmeke (Arbeitnehmer*innenrechte), MdB Lisa Paus (Steuern), MdB Ulle Schauws (Kultur) sowie ihren Mitarbeitern.

Meine Erkenntnisse:
1. Es gibt Politikerinnen, die sich Zeit nehmen; aufmerksam zuhören und ernsthaft über Lösungen nachdenken.

2. Kreative solidarisieren sich nur ungern. Vielleicht hängt das mit ihrer Ausbildung zusammen, die schon in der Aufnahmeprüfung gnadenlose Wettbewerber hervorbringt, z. B. in Schauspielschulen, wenn auf 6 Studienplätze 1.000 Bewerber kommen.

3. Kreative Kollegen, die sich für ihre Interessen einsetzen, haben Angst vor Schwarzen Listen. Sind sie dennoch bereit, sich zu engagieren, sollten sie sich vernetzen und die Öffentlichkeit suchen. Nur so sind sie gegen Risiken geschützt und können etwas verändern.  

4. Da Selbständige nicht streiken, ist Verdi auch keine Lösung.

5. Nicht nur Designer sehen sich immer häufiger mit Dumpinghonoraren, unbezahlten Pitches und Ideenklau konfrontiert (mein Beitrag vom 20.08.2016 und meine Kommentare vom 07./08.09.2016 in der AGD Gruppe auf Xing). Kreativschaffenden aus anderen Bereichen geht es ähnlich. Selbst Leuten, die erfolgreich sind, fällt es zunehmend schwer, von ihrer Arbeit leben zu können.

Gegen solche Rahmenbedingungen kann auch ein ausgeprägtes unternehmerisches Denken nichts ausrichten.

6. Rechtsverstöße gegen das UrhG werden nicht geahndet. Sittenwidrige Geschäftsmodelle nicht reguliert. Unbezahlte Wettbewerbe nicht untersagt.

Das macht viele wütend.

Digitale Plattformen, die als Intermediäre, Inhalte Dritter vermitteln, honorieren diese nicht, obwohl die Rechtslage eindeutig ist: Nach §32 UrhG hat jeder Urheber Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Doch die Einnahmen, z. B. von Musikschaffenden, stehen in krassem Gegensatz zum weltweit explodierenden Konsum ihrer Werke. Der Value Gap. Dank dem Input von Matthias Hornschuh weiß ich nun, was sich dahinter verbirgt.

Warum nehmen wir den Diebstahl geistigen Eigentums hin? Im Land der Ideen.

7. Für Selbständige in der Kultur- und Kreativwirtschaft gilt nicht, was für regulär Beschäftigte selbstverständlich und in anderen Branchen üblich ist: faire Bezahlung, soziale Absicherung und Rechtssicherheit.

34,6% derjenigen, die in der Kultur- und Kreativwirtschaft arbeiten, gelten als geringfügig Erwerbstätige und sind damit von Altersarmut bedroht. Dies betrifft mindestens 560.000 Menschen*.

8. Unsere Sozialgesetzgebung ist immer noch nicht auf Selbständige zugeschnitten. Das gleiche gilt für staatliche Fördermittel und KfW-Kredite, die an dem Bedarf von freischaffenden Kreativen vorbeigehen.

9. Auch Rosamunde-Pilcher-Filme heilen diese Welt nicht. Kommerzielle Produktionen und öffentlich-rechtliche Anstalten sind kein Garant (mehr) für eine angemessene Vergütung kreativer Dienstleister.

Zugegeben, das alles klingt nicht besonders gut. Doch es gibt Hoffnung:

10. Karsten Wenzlaff stellte in seinem Vortrag einige interessante Projekte vor, die durch Crowdfunding realisiert wurden. Ich kann nur jedem empfehlen, sich mit diesen Finanzierungsmodellen zu befassen.

11. Lisa Basten erinnerte in ihrem Vortrag daran, dass die Bruttowertschöpfung der Kultur- und Kreativwirtschaft (2014: 67,5 Milliarden Euro) höher ist, als die der Finanzdienstleister und das bei einer Erwerbstätigenzahl (2014: 1,62 Millionen Menschen), die doppelt so hoch ist, wie in der Automobilbranche (Zahlen: BMWi).

Laut Bundeswirtschaftsministerium sind Kultur- und Kreativunternehmen (Zitat) „Impulsgeber für Innovationen“ und „Vorreiter für eine zunehmend wissensbasierte Ökonomie.“

Wir sind systemrelevant.

12. Die Politik muss reagieren, denn die meisten Probleme sind strukturell. Ohne die Legislative können wir sie nicht beheben.

Die Gastgeber:
Bündnis 90/Grünen wollen die Vertrags- und Vergütungssituation von Urhebern und die soziale Absicherung von (Solo-)Selbständigen verbessern.

Ihre wichtigsten Forderungen:
-Verbindlichkeit und Durchsetzbarkeit von Vergütungsregeln.

-Ein kollektives Klagerecht für Urheberverbände.

-Transparenz bei der Tarifberechnung der Verwertungsgesellschaften (GEMA, VG Bild-Kunst, VG Wort).

-Eine zentrale Clearingstelle für eine europaweite Rechteabklärung der Urheber.

-Auskunftspflicht der Verwerter gegenüber den Urhebern, über den Umfang der Werknutzung.

-Eine Bürgerversicherung für alle. Mit Beiträgen, die auch für geringverdienende Selbständige finanzierbar sind (einkommensabhängig, voraus-/nachzahlbar).

-Eine Garantierente für langjährig Versicherte.

-Die Anpassung der Sozialgesetzgebung an die Erwerbswirklichkeit von (Solo-)Selbständigen.

-Rechtssicherheit und unbürokratische Statusfeststellung für sogenannte Scheinselbständige.

In der Diskussion sind außerdem: das Grundeinkommen und ein Mindesthonorar/eine Honoraruntergrenze für freischaffende Kreative.

(Quellen: Deutscher Bundestag, Drucksachen 18/7518 vom 15.02.2016 und 18/8269 vom 27.04.2016; Markus Kurth, Maria Klein-Schmeinck, Kerstin Andreae (MdBs): Mit Sicherheit in die Selbständigkeit, 15.06.2016)

© Thomas Bender

* Dazu zählen Selbständige und geringfügig Tätige mit einem Jahresumsatz unter 17.500 Euro sowie geringfügig Beschäftigte. Im Vergleich zu anderen Branchen ist die o. g. Zahl hoch (Quelle: BMWi). Dank dem Input von Josephine Hage wissen wir außerdem, dass bei den Gründungen nur Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, vom Branchen-Monitoring des Ministeriums erfasst werden, also z. B. keine GbRs.

Nach dem Hinweis von Josephine Hage geändert
(Kommentar in der AGD Gruppe auf Xing 10.10.2016, 20:49).

Gepostet auf Xing, in den Gruppen AGD,
Brand Eins, Enorm, Design Thinking und Create Berlin.

Zur Diskussion in der AGD Gruppe auf Xing