Seit diesem Jahr ist ein Nach­haltig­keits­bericht Pflicht.

Gemäß einer EU-Direktive (Richtlinie 2014/95/EU) sind ab 2017 alle Unternehmen von öffentlichem Interesse (damit sind Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern bzw. einer Bilanzsumme von mehr als 20 Mio. EUR oder einem Nettoumsatz von mehr als 40 Mio. EUR gemeint) verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht vorzulegen.

„Indirekt werden darüber hinaus insbesondere auch mittelständische Unternehmen (KMU) betroffen sein“, so der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE).

Die Informationen über Leistungen im Bereich Corporate-Social-Responsibility (CSR) müssen sich laut Artikel 29a (1) der Richtlinie mindestens „…auf Umwelt-, Sozial-, und Arbeitnehmerbelange, auf die Achtung der Menschenrechte und auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung beziehen…“

Immerhin ein Anfang – auch wenn die Richtlinie in Deutschland noch nicht umgesetzt wurde und der RNE für wesentlich strengere Vorgaben (Globale Lieferkette, Kontrolle u.s.w.) plädiert hat.

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