Im Bundestag wurde gestern Abend, nach 30-minütiger Aussprache, der „Gesetzentwurf zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung“ (Deutscher Bundestag Drucksache 18/8625 01.06.2016) mit den Stimmen der Regierungsfraktionen aus CDU/CSU und SPD angenommen.
Der Entschließungsantrag der Partei Die Linke und der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen wurden abgelehnt.