Mit dem Satz „Mitmachen lohnt sich!“ hatten Sie die Mitglieder dieser Gruppe [Design Thinking auf Xing] zur Teilnahme an Ihrem Wettbewerb [„Ideenwettbewerb zu Recruitieren im digitalen Zeitalter“] ermuntert und den drei besten Ideen je 1.000 Euro „als Prämie“ versprochen.
Mir ist nicht so ganz klar, inwiefern sich „Mitmachen lohnt“? Und für wen?
Da Sie es versäumt haben auf Ihre Teilnahmebedingungen hinzuweisen – hier drei Punkte:
Unter 5.1 heißt es:
„Indem Du die PhantoMinds-Dienste nutzt und Beiträge bzw. Ideen abgibst, stimmst Du zu, dass PhantoMinds UG diese Beiträge für den Zweck der Veröffentlichung im Rahmen der Challenge bzw. der Community verwendet. Zu diesem Zweck überträgst Du mit der Abgabe der Beiträge und Ideen der PhantoMinds UG das unentgeltliche, ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht, die übermittelten Inhalte, wie es für die Bereitstellung der PhantoMinds-Dienste und der mit ihr verbundenen Funktionen im Rahmen der Nutzungsbedingungen notwendig ist, zu nutzen und zu verwerten. Die PhantoMinds UG nimmt die Übertragung bereits hiermit an. …“
Unter 6.5 heißt es:
„Urheberrecht: Falls die Idee Gegenstand eines Urheberrechts oder eines verwandten Schutzrechts ist, räumt der jeweilige Nutzer der PhantoMinds UG das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, unwiderrufliche und übertragbare ausschließliche Nutzungsrecht an der Idee ein. …“
Unter 6.6 heißt es:
„Erfinderrecht (Patent-/Gebrauchsmusterrecht): Falls an einer Idee bzw. einem Beitrag ein sogenanntes Erfinderrecht besteht, aus dem ein Recht auf ein Patent oder ein Gebrauchsmuster folgt, überträgt der Nutzer dessen vermögensrechtlichen Bestandteile, also insbesondere das Recht, ein entsprechendes Patent oder Gebrauchsmuster anzumelden und zu verwerten, an die PhantoMinds UG, damit diese es an den jeweiligen Auftraggeber übertragen kann.“
(Abgerufen am 31.01.2017, 19:14 MEZ)
Vielleicht können Sie uns auch etwas über das Ergebnis Ihres Wettbewerbs schreiben?
Link:
https://www.phantominds.com/teilnahmebedingungen
© Thomas Bender, Dipl.-Designer AGD
Gepostet auf Xing, in den Gruppen Enorm, Brand Eins und Design Thinking.
Zur Diskussion in der Gruppe Design Thinking auf Xing
In einer regen Diskussion mit zwei weiteren Kommentatoren schrieb die Vertreterin von Phantominds, dass ich das Unternehmen nicht zum ersten mal kritisiere und ließ mich wissen: „unsere Projekte sind – rechtlich geprüft – nicht urheberrechtlich relevant.“ Sie warf mir vor, mich nicht mit den inhaltlichen Details auseinanderzusetzen. Gleichzeitig bot sie mir an, sich bei mir zu melden, wenn ich ihr eine Kontaktanfrage über Xing schicke.
Mein Kommentar vom 02.02.2017:
Hallo Frau S.,
stimmt, ich hatte schon mal einen Ihrer Wettbewerbe kritisiert. Meinen Kommentar hatte ich unter der Überschrift „Fair-Trade kaufen – kreative Intelligenz ausbeuten?“ am 10.08.2016 in der Gruppe Enorm auf Xing gepostet.
Finde ich gut, dass Sie sich daran erinnern.
Meine Frage, für wen sich Mitmachen lohnt (für die Teilnehmer, die Phantominds UG oder Ihre Auftraggeber?), haben Sie noch nicht beantwortet.
Sie schreiben, dass ich mich „nicht mit den inhaltlichen Details…auseinander setze“. Muss ich das? Wie Sie bereits wissen, beteilige ich mich nicht an Wettbewerbsformaten, bei denen Teilnehmer ihre Arbeit und ihre Verwertungsrechte verschenken. Aber ich kritisiere sie.
Vielleicht möchten Sie uns über ein paar Details unterrichten: z. B. Wie sich die Jury zusammensetzt? Nach welchen Kriterien, die eingereichten Ideen bewertet werden? Oder wie groß die Gewinnchance ist? Ich bin gespannt.
Es wäre nur fair, wenn Sie die Ergebnisse ihrer Wettbewerbe auch dort veröffentlichen, wo Sie zur Teilnahme aufrufen. Ich bin ernsthaft daran interessiert. Aber bitte in einer offenen Diskussion in dieser Gruppe.
Zum UrhG. Dass ihre Projekte „nicht urheberrechtlich relevant“ sein sollen, geht aus Ihren, von mir zitierten Teilnahmebedingungen nicht hervor. Im Gegenteil. Jeder der einen Beitrag auf Phantominds.com einstellt, verliert seine Rechte, unabhängig davon, ob der Beitrag schützenwert und verwertbar ist oder prämiert wird. Das würde ich nicht als Detail bezeichnen. Es wird schon seinen Grund haben, dass Sie das so formulieren. Korrigieren Sie mich bitte, wenn ich die Bedingungen falsch interpretiert haben sollte.
Ob das rechtlich geprüft ist, wie sie schreiben, kann ich nicht beurteilen. Der passende Text im UrhG, §32 (1) lautet jedenfalls: „Der Urheber hat für die Einräumung von Nutzungsrechten und die Erlaubnis zur Werknutzung Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung. Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, gilt die angemessene Vergütung als vereinbart.“
Links:
https://www.xing.com/communities/posts/life-buddy-app-alex-braucht-deinen-support-1011759909
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__32.html
© Thomas Bender, Dipl.-Designer AGD
Gepostet auf Xing, in den Gruppen Enorm, Brand Eins und Design Thinking.
Zur Diskussion in der Gruppe Design Thinking auf Xing