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Crowdsourcing: Innovatives Geschäfts­modell oder Früh­kapitalismus 4.0?

In der Debatte um die Digitalisierung der Arbeit wird immer wieder über Crowd-Sourcing diskutiert. Für die einen sind Onlinemarktplätze innovative Geschäftsmodelle, für die anderen ein Rückfall in frühkapitalistische Arbeitsverhältnisse.

In dem jüngsten Newsletter meines Berufsverbands, Allianz deutscher Designer (AGD), fand ich einen interessanten Link zu Arbeiten in der Wolke, einer Veranstaltung des Munich Center For Internet Research (MCIR). Der Podiumsdiskussion ging ein etwa 25-minütiger Vortrag von Prof. Dr. Martin Risak (Universität Wien) voraus, der sich vor allem mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen von Crowd-Sourcing befasste. Nach Risak ähnelt die Plattformökonomie einem „Spotmarkt für Arbeit, bei dem nur bezahlt wird, was auch tatsächlich in Anspruch genommen wird. Damit erodiert der Schutz des Arbeitsrechts…durch die Atomisierung früher durchgängiger Vertragsbedingungen…“. Sein Satz „Prekariat ist kein innovatives Geschäftsmodell“ bringt es auf den Punkt.

Auch auf dem Designmarkt breiten sich disruptive Geschäftsmodelle aus. Dass Auftraggeber wie die Lufthansa (Nettogewinn 2015: 1,5 Milliarden EUR) oder die Deutsche Telekom (Nettogewinn 2015: 3,25 Milliarden EUR) Arbeiten von anonymen Click-Workern erledigen lassen, macht sich in der gesamten Branche bemerkbar. Nicht nur bei Leuten, die ihre Arbeiten und Verwertungsrechte sowieso schon beim Free-Pitching verschenken.

Zur Erinnerung: Auf Online-Marktplätzen wie 99designs.com gibt es ein Logo schon ab 279,00 EUR und das bei mindestens 30, oft sogar mehreren hundert Entwürfen. Fast 50% der insgesamt 900.000 angemeldeten Grafikdesigner kommen aus den USA, 25% aus Europa. Erhält ein Entwurf den Zuschlag, kassiert 99designs, nach Aussage ihres Chefs Patrick Llewellyn, eine Vermittlungsprovision von 30-40% des ausgelobten Preisgeldes.

Die Plattform zenlayout.com wirbt sogar mit der Aussage: „Hire 700 Designers. Pay One“.

Dr. Florian Alexander Schmidt beschreibt in Agenda Design 3 den brutalen Wettbewerb kommerziellen Crowd-Sourcings, bei dem der „einzelne Entwurf einen Tauschwert von nur 2,50 Euro“ hat. Dazu kommt ein weiterer Aspekt: Die Unmöglichkeit einzigartige visuelle Identitäten auf Basis punktueller Leistungserbringung und Massenabfertigung zu erschaffen.

Die Ergebnisse haben daher oft mehr mit austauschbarer Deko zu tun, als mit echter Wertschöpfung – die in einem kollaborativen Gestaltungsprozess entsteht. „Wer sich als Arbeitskraft in eine solche Crowd begibt, wird nicht stärker, sondern schwächer“, so Schmidt.

Wie schwach, das zeigt eine, von der Hans-Böckler-Stiftung (HBS) geförderte, Studie der Universität Kassel. Die Untersuchung liefert differenzierte Informationen über die wirtschaftliche Situation von Crowd-Workern. Hier einige Kennwerte für die Designbranche:

Demnach bestreiten im Design tätige Crowd-Worker 39% ihrer Einnahmen über Crowdsourcing-Plattformen (S. 47).

Das durchschnittliche Bruttoeinkommen, das Crowd-Worker auf Design-Plattformen erzielen, beträgt effektiv (d. h. abzüglich Abgaben/Gebühren der Plattformen und vor Abzug von Steuern/Sozialabgaben) 662,00 EUR im Monat (S. 43).

Für fast ein Fünftel der Kreativen (19%) ist die Arbeit auf Markplätzen wie 99designs.com sogar die einzige Quelle zur Sicherung ihres Lebensunterhalts (S. 48).

Diese hauptberuflich tätigen Crowd-Worker erzielen auf Design-Plattformen im Mittel 856,00 EUR pro Monat (S. 49 ) und das bei einer Wochenarbeitszeit von durchschnittlich 30,0 Stunden (S. 51) und einem meist akademischen Hintergrund (55%) der Kreativen (S. 37).

Nicht überraschend: Der Anteil der Freiberufler und Selbständigen unter den kreativen Crowd-Workern beträgt 53% (S. 42). Gemessen am Gesamtdurchschnitt aller Befragten sind die Designer unter den Crowd-Workern jünger (Gesamt 36 Jahre / Design 31 Jahre) und häufiger ledig (Gesamt 53% / Design 72%), (S. 33/34).

Erschreckend: Viele (47%) der kreativen Crowd-Worker sind nicht gegen Krankheit und Arbeitslosigkeit versichert (S. 55).

Die Autoren der Studie stellen fest, dass Designer am wenigsten zufrieden sind mit Bezahlung und Wertschätzung. „Ein Grund könnte der spezielle Wettbewerb in diesem Bereich sein“ und „Lediglich im Design-Cluster wird eine Interessenvertretung mit deutlicher Mehrheit (69 Prozent) befürwortet.“

Die Veranstaltung des MCIR:
http://mcir.digital/events/arbeiten-in-der-wolke-arbeits-und-sozialrechtliche-implikationen-der-plattformoekonomie/

Der Artikel in Agenda Design 3:
https://agenda.design/crowd-design-wegwerf-identitaeten/

Die Studie der HBS:
http://www.boeckler.de/pdf/p_study_hbs_323.pdf

Die Autoren der HBS Studie:
Prof. Dr. Jan Marco Leimeister, M. A. David Durward und Dipl.-Ökonom Shkodran Zogaj.

Prof. Dr. Marco Leimeister ist Inhaber des Lehrstuhls für Wirtschaftsinformatik und Direktor am Forschungszentrum für Informationstechnikgestaltung (ITeG) an der Universität Kassel und Professor für Wirtschaftsinformatik am Institut für Wirtschaftsinformatik der Universität St. Gallen.

Quellen/Links:
Schmidt, Florian Alexander: Einzigartigkeit am Fließband, in: Agenda Design 3, Braunschweig 2016, S. 20-27

Leimeister, Jan Marco u. a.; Crowd Worker in Deutschland – Eine empirische Studie zum Arbeitsumfeld auf externen Crowdsourcing-Plattformen; Band 323 (Reihe Study der Hans-Böckler-Stiftung), Berlin 2016.

Rest, Jonas: Viele ernähren mit ihrer Arbeit ihre Familie, Interview mit Patrick Llewellyn in: Frankfurter Rundschau, 20.05.2016.

https://de.wikipedia.org/wiki/99designs

Auf Faircrowdwork Watch (IG Metall) können Plattformen wie 99designs bewertet werden:
http://www.faircrowdwork.org/

© Thomas Bender, Dipl.-Designer AGD

P. S. Vielen Dank an die Geschäftsführerin des AGD, Victoria Ringleb, für die Teilnahme an der Veranstaltung des MCIR!

Gepostet auf Xing, in den Gruppen AGD,
Brand Eins, Enorm, Design Thinking und Create Berlin.
Zur Diskussion in der AGD Gruppe auf Xing

Ein Kommentator vertrat die Ansicht, dass nur wir selbst etwas gegen Crowdsourcing und den damit verbundenen Preisverfall tun können – indem wir uns nicht an solchen Angeboten beteiligen und andere Gestalter davor warnen. Er meinte, dass in unserer Branche zu viele unterwegs sind, die sich an Plattformen klammern, obwohl sie aus betriebswirtschaftlichen Gründen eigentlich aufgeben müssten.   

Dagegen betonte ein anderer Kommentator, wie wichtig die Berufsverbände in diesem Zusammenhang sind. Zum einen um Auftraggeber zu informieren, zum anderen um unsere Interessen gegenüber Auftraggebern und Institutionen, wie z. B. Handelskammern, zu vertreten.

Ein dritter Kommentator ging ebenfalls auf die Rolle der Verbände ein. Er erinnerte daran, dass die Verbände einen langen Atem brauchen – wie bei der Einigung über eine faire Vergütung der Musikurheber zwischen Gema und Youtube. Der Vertrag kam nach sieben Jahren zustande.

Mein Kommentar vom 06.03.2017:

Leider helfen uns Appelle nicht. Crowdsourcing nimmt, nach Aussage des Deutschen-Crowdsourcing-Verbandes, stetig zu.

Laut der zitierten HBS-Studie erwirtschaften hauptberufliche Crowdworker im Designbereich 856,00 EUR brutto. Bei 30 Wochenstunden entspricht das einem Honorar von 7,13 EUR/Std. Die überwiegend gut ausgebildeten Akademiker bekommen also deutlich weniger, als den gesetzlichen Mindestlohn. Und das obwohl von den 7,13 EUR noch die Vorsorgeaufwendungen (Krankenversicherung, Altersvorsorge u.s.w.) zu 100% abgezogen werden müssen und nicht, wie bei Mindestlohn-Beschäftigten, vom Arbeitgeber zu 22,375% mitfinanziert werden.

Sicher, der Preisverfall wird durch das Überangebot noch verschärft und dass einige von den Leuten, die jedes Jahr zusätzlich auf den Kreativmarkt drängen, nicht betriebswirtschaftlich denken können, macht es uns auch nicht gerade leichter, eine unternehmerische Tätigkeit auszuüben.

Dennoch dürften wir ruhig etwas mehr Unterstützung von staatlicher Seite einfordern. Schließlich haben wir einen Rechtsanspruch auf „angemessene Vergütung“ (§32, §32a UrhG). Ich habe in diesem Forum schon darauf hingewiesen: in der Kultur- und Kreativwirtschaft arbeiten laut BMWi 1,62 Millionen Menschen in 11 Teilmärkten – 1/3 davon allerdings im Niedriglohnsektor.

Der Staat könnte uns vor Dumpinghonoraren schützen. Stattdessen nutzen staatliche Stellen, wie die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, die Marktsituation in der Kreativbranche schamlos aus. (Über meine Erfahrungen mit einer Bundesbehörde und einem öffentlich-rechtlichen Orchester hatte ich berichtet). Die Berliner Anwälte Dr. Ben M. Irle LL. M. und Christian-Oliver Moser dokumentieren solche Fälle auf pitchblog.de *

Ich setze mich daher für eine Änderung der Ausschreibungsbedingungen ein: Öffentliche Auftraggeber sollten kreative Leistung bezahlen und nicht mehr zu unbezahlten Pitches einladen dürfen. Ich bin mir sicher, davon würde eine Signalwirkung für die gesamte Branche ausgehen.

© Thomas Bender, Dipl.-Designer AGD

*Danke an AGD-Kollege Christhard Otto Landgraf für den Hinweis!

Zur Diskussion in der AGD Gruppe auf Xing