Positionspapier vorgestellt: Bündnis 90/Die Grünen zur Kreativwirtschaft.

Letzte Woche stellte die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, im Rahmen eines parlamentarischen Abends, ihr 10-seitiges Positionspapier zur Soloselbständigkeit in der Kreativwirtschaft vor.

Ich möchte zwei Punkte herausgreifen, die ich schon mehrfach thematisiert habe – sowohl hier [in der AGD Gruppe] auf Xing als auch im Gespräch mit Abgeordneten und Referenten der beiden Oppositionsparteien im Bundestag: Honorardumping im öffentlichen Sektor und unbezahltes Crowdworking auf kommerziellen Plattformen.

Das Factsheet der Fraktion, eine Kurzfassung zum Positionspapier, enthält folgende Aussagen dazu:

„Öffentliche und öffentlich-rechtliche Auftraggeber stärker in die Pflicht nehmen, angemessene Vergütungen zu zahlen“

„Digitale Plattformen stärker in die Pflicht nehmen, Kreative angemessen zu vergüten, wo mit kreativer Leistung wirtschaftliche Gewinne erzielt werden“

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Digitale Tage­löhner? Fach­gespräch bei der Linken.

Unter der Überschrift „Digitale Tagelöhner?“ hatte die Bundestagsfraktion Die Linke am Freitag, 10. März 2017 Vertreter verschiedener Branchen zu einem öffentlichen Fachgespräch über Mindesthonorare für Solo-Selbständige eingeladen. AGD-Vorstand Jan-Peter Wahlmann hat die Designbranche vertreten.

An der Veranstaltung nahmen überwiegend (Solo-)Selbständige aus der Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW) teil, aber auch Selbständige anderer Branchen, einige Wissenschaftler sowie Vertreter von Berufsverbänden und Gewerkschaften.

Hintergrund:
Die Partei Die Linke hatte im Juni letzten Jahres eine Große Anfrage zur sozialen Lage und Absicherung von Solo-Selbstständigen eingereicht und im Februar diesen Jahres einen Entschließungsantrag eingebracht. Aus der Antwort der Bundesregierung vom vergangenen Dezember ging hervor, dass es 2015 4,2 Millionen Selbständige gab, davon 2,3 Millionen Solo-Selbständige.  

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Seit diesem Jahr ist ein Nach­haltig­keits­bericht Pflicht.

Gemäß einer EU-Direktive (Richtlinie 2014/95/EU) sind ab 2017 alle Unternehmen von öffentlichem Interesse (damit sind Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern bzw. einer Bilanzsumme von mehr als 20 Mio. EUR oder einem Nettoumsatz von mehr als 40 Mio. EUR gemeint) verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht vorzulegen.

„Indirekt werden darüber hinaus insbesondere auch mittelständische Unternehmen (KMU) betroffen sein“, so der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE).

GET WHAT YOU PAY FOR

Crowdsourcing: Innovatives Geschäfts­modell oder Früh­kapitalismus 4.0?

In der Debatte um die Digitalisierung der Arbeit wird immer wieder über Crowd-Sourcing diskutiert. Für die einen sind Onlinemarktplätze innovative Geschäftsmodelle, für die anderen ein Rückfall in frühkapitalistische Arbeitsverhältnisse.

In dem jüngsten Newsletter meines Berufsverbands, Allianz deutscher Designer (AGD), fand ich einen interessanten Link zu Arbeiten in der Wolke, einer Veranstaltung des Munich Center For Internet Research (MCIR). Der Podiumsdiskussion ging ein etwa 25-minütiger Vortrag von Prof. Dr. Martin Risak (Universität Wien) voraus, der sich vor allem mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen von Crowd-Sourcing befasste. Nach Risak ähnelt die Plattformökonomie einem „Spotmarkt für Arbeit, bei dem nur bezahlt wird, was auch tatsächlich in Anspruch genommen wird. Damit erodiert der Schutz des Arbeitsrechts…durch die Atomisierung früher durchgängiger Vertragsbedingungen…“. Sein Satz „Prekariat ist kein innovatives Geschäftsmodell“ bringt es auf den Punkt.

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Der Bundestag und die Urheber

Im Bundestag wurde gestern Abend, nach 30-minütiger Aussprache, der „Gesetzentwurf zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung“ (Deutscher Bundestag Drucksache 18/8625 01.06.2016) mit den Stimmen der Regierungsfraktionen aus CDU/CSU und SPD angenommen.

Der Entschließungsantrag der Partei Die Linke und der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen wurden abgelehnt.

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Honorar-Dumping: Regionalzeitung erspart sich peinliches Gerichtsurteil.

Der Berliner Germanist und Politikwissenschaftler Laurent Joachim hat auf Carta.info einen empfehlenswerten Beitrag über die skandalöse Honorarpraxis in der Zeitungsbranche geschrieben: „Honorar-Dumping: Für den Verlag ist das alles ohne Risiko“. Joachim berichtet über den Fall eines Foto-Journalisten, der erfolgreich gegen den Reutlinger Generalanzeiger geklagt hat. Nach eigener Aussage des Blatts, die auflagenstärkste Abonnementzeitung in der Region mit einer eigenen „Vollredaktion“ (Quelle: www.gea.de).

Im Interview spricht der Kläger Martin Schreier über den jahrelangen Verstoß seines Arbeitgebers gegen geltende Vergütungsregeln und über die Risiken, die eine Honorarklage für einen freiberuflich tätigen Journalisten mit sich bringt.

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