Der Bundestag und die Urheber

Im Bundestag wurde gestern Abend, nach 30-minütiger Aussprache, der „Gesetzentwurf zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung“ (Deutscher Bundestag Drucksache 18/8625 01.06.2016) mit den Stimmen der Regierungsfraktionen aus CDU/CSU und SPD angenommen.

Der Entschließungsantrag der Partei Die Linke und der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen wurden abgelehnt.

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Honorar-Dumping: Regionalzeitung erspart sich peinliches Gerichtsurteil.

Der Berliner Germanist und Politikwissenschaftler Laurent Joachim hat auf Carta.info einen empfehlenswerten Beitrag über die skandalöse Honorarpraxis in der Zeitungsbranche geschrieben: „Honorar-Dumping: Für den Verlag ist das alles ohne Risiko“. Joachim berichtet über den Fall eines Foto-Journalisten, der erfolgreich gegen den Reutlinger Generalanzeiger geklagt hat. Nach eigener Aussage des Blatts, die auflagenstärkste Abonnementzeitung in der Region mit einer eigenen „Vollredaktion“ (Quelle: www.gea.de).

Im Interview spricht der Kläger Martin Schreier über den jahrelangen Verstoß seines Arbeitgebers gegen geltende Vergütungsregeln und über die Risiken, die eine Honorarklage für einen freiberuflich tätigen Journalisten mit sich bringt.

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